Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01. Januar 2026

§ 1 Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag im Sinne des § 611 Absatz 1 BGB kommt zustande, wenn zwischen der Leistungsbringerin und dem Tierhalter oder Tierbesitzer ein Behandlungstermin vereinbart wird und die Leistungsbringerin die Behandlung erbringt oder zur Leistungserbringung bereitsteht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit der Terminvereinbarung als anerkannt.

Die Terminvereinbarung kann persönlich, telefonisch, per E Mail, SMS oder über WhatsApp erfolgen. Eine schriftliche Unterzeichnung des Behandlungsvertrages ist hierfür nicht erforderlich.

Die Leistungsbringerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages sind die fachliche Beratung des Tierhalters oder Tierbesitzers über mögliche physiotherapeutische Behandlungsmaßnahmen sowie deren Durchführung. Die Leistungsbringerin informiert über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor und Nachteile. Die Auswahl der Behandlungsmethode erfolgt durch den Tierhalter oder Tierbesitzer. Sofern hiervon kein Gebrauch gemacht wird, trifft die Leistungsbringerin die Auswahl nach fachlichen Gesichtspunkten.

Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§ 2 Terminvereinbarung

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per WhatsApp, SMS, E Mail oder telefonisch mit der Leistungsbringerin vereinbart wurden.

Eine Absage des vereinbarten Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Behandlungstermin kostenfrei möglich.

Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist die Leistungsbringerin berechtigt, 50 Prozent des vereinbarten Betrages in Rechnung zu stellen. Dabei werden ersparte Aufwendungen berücksichtigt, sofern diese angefallen sind.

Erscheint der Tierhalter oder Tierbesitzer nicht zum vereinbarten Behandlungstermin und sagt diesen Termin nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn ab, ist die Leistungsbringerin berechtigt, den Termin gemäß § 615 BGB in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Ersparte Aufwendungen werden auch in diesem Fall angerechnet, sofern diese angefallen sind. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht nicht.

Erscheint der Tierhalter oder Tierbesitzer verspätet zum vereinbarten Behandlungstermin, besteht kein Anspruch auf die volle vereinbarte Behandlungsdauer. Die Behandlung wird in diesem Fall auf den verbleibenden Zeitraum des ursprünglich vereinbarten Termins begrenzt.

Besteht der vereinbarte Termin aus mehreren Behandlungsleistungen, ist die Leistungsbringerin berechtigt, ausschließlich diejenigen Anwendungen durchzuführen, die innerhalb des verbleibenden Zeitrahmens möglich sind.

Bei einer erheblichen Verspätung des Tierhalters oder Tierbesitzers, durch die eine ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung nicht mehr möglich oder nicht mehr sinnvoll ist, behält sich die Leistungsbringerin vor, die Behandlung nicht durchzuführen. In diesem Fall gilt der Termin als nicht wahrgenommen.

§ 3 Fahrtkosten

Für Anfahrten innerhalb des Stadtgebiets Dortmund bis einschließlich zehn Kilometer, gerechnet ab dem Standort der Leistungsbringerin, werden keine Fahrtkosten berechnet.

Für Anfahrten über zehn Kilometer hinaus werden Fahrtkosten in Höhe von 0,50 Euro pro weiterem Kilometer berechnet.

Die anfallenden Fahrtkosten werden zusammen mit der jeweiligen Behandlungsleistung abgerechnet. Die Zahlung erfolgt in bar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen

Soweit das Honorar nicht individuell zwischen Leistungsbringerin und Tierhalter oder Tierbesitzer vereinbart wurde, gelten die in der
Preisliste aufgeführten Sätze.
Die Zahlung erfolgt in bar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Auf Wunsch wird eine Rechnung ausgestellt, die zur Einreichung bei einer Versicherung verwendet werden kann.
Besteht eine Versicherung für das Tier und wird eine Rechnung gewünscht, ist der Tierhalter oder Tierbesitzer ungeachtet dessen zur Vorleistung verpflichtet.

§ 5 Datenschutz

Der Tierhalter oder Tierbesitzer wird darüber informiert, dass die im Rahmen der Behandlung erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung, Dokumentation und Abrechnung der Behandlung verarbeitet und gespeichert werden. Die Speicherung erfolgt unter angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen sowie Behandlungsdokumentationen unterliegt der Schweigepflicht. Die Leistungsbringerin darf hiervon nur mit Einwilligung des Tierhalters oder Tierbesitzers entbunden werden. Die Einwilligung kann auch mündlich erfolgen, sofern die Auskunft im Interesse des Tierhalters oder Tierbesitzers liegt und anzunehmen ist, dass dieser der Auskunft zustimmen würde.

Soweit die Leistungsbringerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht entsprechend.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website der Leistungsbringerin einsehbar.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Rechtliche Hinweise:

Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behält sich die Leistungsbringerin vor, den Tierhalter oder Tierbesitzer an einen Tierarzt oder Tierheilpraktiker zu verweisen.

Ein bestimmter Therapie oder Trainingserfolg wird nicht geschuldet. Die Therapie oder das Training orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Tieres sowie an dessen artbedingten, rassespezifischen, altersbedingten und körperlichen Voraussetzungen.

Der Tierhalter oder Tierbesitzer wird darauf hingewiesen, dass der Behandlungserfolg maßgeblich von der konsequenten Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen auch außerhalb der Behandlungstermine abhängt. Eine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung besteht nicht.

Die Leistungsbringerin ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, sofern das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Beratungsinhalte wiederholt negiert werden, erforderliche Angaben zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder unvollständig erfolgen oder Therapiemaßnahmen erheblich beeinträchtigt oder verhindert werden.

Die Leistungsbringerin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter oder Tierbesitzer oder durch dessen Mitwirkung an der Therapie verursacht werden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Leistungsbringerin vorliegt.

Mit der Terminvereinbarung erkennt der Tierhalter oder Tierbesitzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung als verbindlich an.